Eidgenössische Volksabstimmung 17. Mai 2009 Drucken
Dank dem zustandegekommenen Referendum wird am 17. Mai 2009 über das Obligatorium von biometrischen Pässen und ID`s abgestimmt.

Wenn wir solchen Vorlagen zustimmen kommen wir immer weiter weg von den Grundwerten unserer Bundesverfassung.



Bundesverfassung der Schweiz. Eidgenossenschaft Art. 10.2
Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.

  • Nein zur Speicherung Ihrer persönlichen biometrischen Daten in einer zentralen Datenbank des Bundes.
  • Nein zum Zugriff ausländischer Regierungen und sogar privater Unternehmungen auf Ihre persönlichen biometrischen Daten.
  • Nein zum Einbau eines lokalisierbaren und strahlungsfähigen RFID-Chips in allen neuen Schweizer Pässen und Identitätskarten.
  • Nein zu einer Schein-Sicherheit. Digitale Pässe sind leicht und schnell zu knacken.

BV Art. 13.1
Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs

BV Art. 13.2
Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten.

Um diesen Schutz zu erhalten, braucht es unsere Stimme. Nehmen wir die Verantwortung wahr und schützen uns und unsere Gesellschaft mit einem Nein vor dem Wachsen des Missbrauchspotenzials Durch den Einsatz der RFID-Technologie.

www.freiheitskampagne.ch


Achtung!!!

Es wird gesagt, dass es bei der aktuellen Vorlage nur um den E-Pass gehe. Es sei nicht beschlossen, dass elektronisch gespeicherte biometrische Daten auch in den Identitätskarten eingeführt werden.

Wir müssen aber wissen, dass mit dem neuen Ausweisgesetz die gesetzliche Grundlage geschaffen ist, dass das jederzeit bei den Identitätskarten gemacht werden kann. Besteht so ein Gesetz, so wird auch ohne Zweifel die Einführung von biometrischen Identitätskarten beabsichtigt. Mit einem Nein ist diese Möglichkeit auch vom Tisch.